Voraussetzung für die Wiedereröffnung des Sportbetriebs in den Sportvereinen sind die Vorgaben der Coronaschutzverordnung des Landes Baden-Württemberg. Auch wenn einige Maßnahmen uns beeinträchtigen, appellieren wir an alle, diese einzuhalten, damit es zu einem reibungslosen Verlauf der Saison kommt und weitere Lockerungen erreicht werden können. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang auch die Nutzung der Corona-App.
1. Allgemeine Hygienemaßnahmen
Die Erste-Hilfe-Ausstattung ist um Mund-Nasen-Schutzmasken und Einweghandschuhe erweitert worden.
Sämtliche Hygienemaßnahmen und neue Regelungen werden an alle Mitglieder, Sportler, Trainer kommuniziert.
Anwesenheitslisten für Trainingseinheiten werden durch die Trainer geführt, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Bei Spieltagen erfolgt die Erfassung der Sportler/innen und der Trainer über den Spielberichtsbogen. Weitere Begleitpersonen der Mannschaften und etwaige Zuschauer werden auf einer Liste erfasst.
Bei Heimspielen beauftragt die Heimmannschaft einen Verantwortlichen für die Überwachung der Corona-Schutzmaßnahmen. Er/Sie überprüft die Einhaltung der Maßnahmen laufend. Er/Sie ist auch für die laufende Desinfektion von Türgriffen und anderer relevanten Stellen, sowie für Lüftungsmaßnahmen im Rahmen der Möglichkeiten zuständig. Im Trainingsbetrieb geht die Aufgabe an den jeweiligen Trainer über.
Aushänge, wie viele Personen sich auf den Flächen gleichzeitig aufhalten dürfen, sind gut sichtbar am jeweiligen Eingang der Hallenteile angebracht.
2. Nutzung der Sportstätten / der Vereinsanlage
Handdesinfektionsmittel wird vor dem Betreten und Verlassen der Sportstätten bereitgestellt. Dieses befindet sich auf einem Tisch bei der Eingangstüre der Sporthalle.
Auf dem Weg zu den jeweiligen Sporträumen, sowie in allen Fluren („öffentlich“ zugänglichen Bereichen) ist ein entsprechender Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auf dem Außengelände kann auf den Mund-Nasen-Schutz verzichtet werden, soweit dies nicht ggf. durch Trainer angeordnet wird.
Durch Hinweisschilder und abgestimmte Trainingszeiten gewährleistet der Verein den Zutritt zur Übungsfläche unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern.
Dort wo möglich, werden durch getrennte Ein- und Ausgänge und markierte Wegeführungen („Einbahnstraßen-System“) die Laufwege vorgegeben, um die persönlichen Kontakte zu minimieren. Dies betrifft in der Sporthalle II das Hallenteil E, in dem auch die Spieltage des VC Müllheim ausgetragen werden. An das Wegesystem müssen sich explizit auch alle Verantwortlichen halten.
Aushänge informieren über die wichtigsten Verhaltens- und Hygieneregeln (richtig Händewaschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand).
In den WC-Anlagen (Zugang vom Flur, Einzel-WC) gibt es eine ausreichende Menge an Flüssigseife und Papierhandtüchern.
Jeder Gastmannschaft wird eine eigene Umkleidekabine zugewiesen. Die dort integrierten Duschen dürfen jeweils nur durch 2 Personen gleichzeitig benutzt werden. Der Aufenthalt in den Umkleidekabinen ist auf das notwendige Maß zu beschränken.
Es werden keine Speisen oder Getränke ausgegeben. Die Gastmannschaften und Zuschauer sind auf Eigenverpflegung angewiesen.
Die Maßnahmen sind nicht abschließend. Wir appellieren an die Vernunft jedes Einzelnen, um eine Eigen- und Fremdgefährdung zu minimieren. Die Maßnahmen werden aktuellen Entwicklungen angepasst.
Lothar Voigt
1. Vorsitzender