Corona Stufenplan ab 8. März

Die Bundesregierung hat eine neue Regelungen beschlossen, die seit dem 8 März gelten und auch den Sportbetrieb betreffen.

Die Regelungen sind abhängig von dem jeweiligen 7-Tage-Inzidenzwert im jeweiligen Land- oder Stadtkreis.

7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner:

Sportausübung (kontaktarm) im Freien und in geschlossenen Räumen mit maximal 5 Personen (Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt) aus 2 Haushalten möglich.

Auf öffentlichen und privaten Sportanlagen können mehrere dieser Gruppen Sport treiben, wenn gewährleistet ist, dass die Gruppen durchgängig den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und sich nicht durchmischen.

Umkleiden, Duschen und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen.

Sportwettbewerbe und Sportwettkämpfe bleibt weiterhin untersagt.

7-Tage-Inzidenz an 5 Tagen in Folge unter 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner:

Sportausübung (kontaktarm) im Freien mit bis zu 10 Personen möglich.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz an 3 Tagen in Folge wieder über 50, gelten die Gruppengrößen wie oben beschrieben (maximal 5 Personen (Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt) aus 2 Haushalten).

7-Tage-Inzidenz an 3 Tagen in Folge über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner:

Nutzung von Außensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport untersagt.

Es gilt daher immer den aktuellen Stand zu beachten.
Stand heute (10 März) liegt dieser Wert im LK Breisgau-Hochschwarzwald bei 71,3.

Quellen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/fuenf-oeffnungsschritte-1872120
https://www.sbvv-online.de/index.xhtml?component_18107300.showArticle=18372709